Anwaltlicher Impressumservice für Österreich

Sie wollen Ihre Privatanschrift
nicht im Internet veröffentlichen?

Dann ist unser Impressumservice
genau das, was Sie benötigen!

Cornelius Matutis

Impressumspflicht umgehen?

Das geht nicht, aber Ihre Privatanschrift können wir schützen.

Impressum ohne Privatadresse?

Da haben wir ein Angebot für Sie:

Unseren anwaltlichen Impressumservice!

Was bedeutet dieser Impressumservice?

Der Impressumservice bedeutet, dass wir als Anwaltskanzlei eine Zustellbevollmächtigung von Ihnen erhalten und dann Post die uns zugeht, als direkt Ihnen zugegangen angesehen wird. Wir öffnen jede Post, lesen jeden Brief und senden Ihnen den Inhalt eingescannt zu. Soweit Sie dann das Original erhalten wollen, senden wir Ihnen dies entsprechend den vereinbarten Konditionen zu, bzw. falls dies nicht gewünscht ist, vernichten wir dieses.
Da wir aufgrund der anwaltlichen Zustellbevollmächtigung jede Post inhaltlich zur Kenntnis nehmen, können Sie unsere Anschrift in Ihrem Impressum angeben. Die sieht dann z.B. wie folgt aus:

Ihr Vorname Ihr Nachname
c/o RAe Matutis
Fürstenstraße 5
A-5400 Hallein

Voraussetzung für diese Nutzung ist natürlich, dass zwischen uns ein Vertrag über die Nutzung dieses Impressumservice geschlossen wurde und weiterhin Bestand hat. Und natürlich müssen Sie uns Ihre Privatanschrift mitteilen, welche in Österreich sein muss.

Angebot einholen

Was kostet dieser Anschriftenservice?

Der Impressumservice kostet 120 EUR zzgl. USt. (in Österreich 20%, also insgesamt 144 EUR) für ein Jahr. Inkl. sind die Kosten für die eingescannte Weiterleitung von Briefsendungen. Nur wenn Sie diese postalisch weitergeleitet wünschen, entstehen Mehrkosten.

Angebot einholen

Wer sind wir eigentlich?

Wir sind eine Kanzlei mit dem Hauptsitz in Deutschland, genauer gesagt in Potsdam (südl. von Berlin) und einer Kanzleizweigstelle in Österreich, dort in Hallein (südl. von Salzburg) und einer Kanzleizweigstelle in der Schweiz, dort in Felsberg (südl. von Chur). Mehr über die Kanzlei erfahren Sie unter [Über uns].

Angebot einholen

Warum bieten wir diesen Impressumservice an?

Wir finden Transparenz sinnvoll, aber es gibt vor allem im Bereich des Journalismus sowie auch bei Autoren (die ggfl. sogar unter einem Pseudonym veröffentlichen) und bei nebenberuflich startenden Selbständigen, welche noch keine eigenen Geschäftsräume besitzen, berechtigte Interessen, weswegen man nicht seine Privatanschrift im Impressum veröffentlichen will. Damit unsere Mandanten dennoch der Pflicht zur Angabe einer Anschrift im Impressum nachkommen können, ohne sich selbst bzw. seine Familie unnötig der Öffentlichkeit auszusetzen, bieten wir diesen Service an.

Angebot einholen

Wie ist der Ablauf im Detail, wenn Sie unseren Impressumservice nutzen wollen?

Zunächst füllen Sie untenstehendes Formular aus oder senden uns eine E-Mail an mail@matutis.at mit dem Hinweis, dass Sie unseren Service gerne nutzen wollen. Hierbei erklären Sie möglichst genau, wofür. Wir werden Ihnen dann per E-Mail antworten und soweit wir finden, dass Sie bzw. Ihr geplantes Projekt zu unserer Kanzlei passen, die Zustellvollmacht als PDF zusenden. Sie überweisen den Jahresbetrag und senden uns die Zustellvollmacht unterschrieben zurück und geben uns dabei Ihre zutreffende Anschrift an (welche wir Dritten nur auf behördliche oder gerichtliche Anordnung offenbaren). Sobald die Zahlung und die Vollmacht hier zugegangen sind, senden wir Ihnen postalisch die Rechnung (um zu prüfen, ob die von Ihnen angegebene Anschrift zutreffend ist). Sie können nun für ein Jahr im Impressum Ihrer Website, Ihren Social-Media-Kanälen oder in Ihren Veröffentlichungen (Buch, eBook oder Blog etc.) unsere Anschrift nutzen.
Wir nehmen dann die an die Anschrift gesandte Post entgegen, da wir nun Ihr Zustellungsbevollmächtigter sind. Hierbei öffenen wir die Post, da diese ja als Ihnen zugegangen gilt, sobald diese unsere Kanzlei erreicht hat. Und dann erhalten Sie diese von uns eingescannt an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zugesandt.

Angebot einholen

Was kommen noch für Kosten dazu, wenn Sie die Briefe postalisch zugesandt erhalten möchten gar Warensendungen, Päckchen, Pakete etc. ankommen?

Dies gilt für Briefe und Postkarten: Für alle normalen Schreiben, die wir unproblematisch einscannen können, fallen keine Kosten an. Aber wenn Sie diese zusätzlich auch postalisch erhalten wollen, berechnen wir das Porto und zusätzlich wird pro Sendung von uns eine Aufwandspauschale von 2,00 EUR (zzgl. 20% USt., also 2,40 EUR) erhoben. 

Und dies gilt für Päckchen, Pakete etc.: Sollten wir Päckchen oder Pakete erhalten, die wir weiterleiten müssen, beträgt die Aufwandspauschale bei uns 5 EUR (zzgl. 20% USt., also 6 EUR) Zusätzlich zu der Aufwandspauschale kommt dann noch das eigentliche Porto für die Zusendung zu Ihnen, welches direkt von Ihnen zu tragen ist (z.B. durch „Onlinefrankierungen“ bzw. „Abholaufträge“ direkt von Ihnen gegenüber dem Postdienstleister).

Und dies gilt, wenn Sie nichts im Original benötigen: Besteht Ihrerseits kein Interesse an Paketen oder Päckchen bzw. soweit Ihnen die Zusendung von Schreiben eingescannt als PDF ausreichend ist, wird die Sendung datenschutzkonform wie sich dies für eine Anwaltskanzlei gehört, vernichtet. Hierfür erheben wir keine gesonderten Gebühren.

Angebot einholen

Warum bieten wir unseren Service nicht für Jedermann an?

Da dann unser Name im Impressum steht, bieten wir dies natürlich nicht x-beliebigen Menschen an, sondern wir müssen das Gefühl haben, zumindest ansatzweise hinter den jeweiligen Mandanten stehen zu können. Und darüber hinaus sind wir eine Anwaltskanzlei, welche natürlich täglich mit normaler Post zu tun hat. Aber wir sind keine Paketstation oder Warenlager, daher haben wir uns entschieden unseren Service nicht für Mandanten anzubieten, welche potenziell Warenrücksendungen an unsere Kanzleianschrift auslösen könnten. Wer also tatsächlich echte körperliche Gegenstände verkauft, für den steht unser Impressumservice nicht zur Verfügung. Denn Kunden könnten sonst auf die Idee kommen, Gegenstände zur Ausübung des Widerrufsrechts oder im Rahmen von Gewährleistungsrechten an unsere c/o-Anschrift zurückzusenden. Daher bieten wir unseren Service leider selbst dann nicht an, wenn Sie nur wenige „echte“ Gegenstände verkaufen und sogar ausdrücklich in der Widerrufsbelehrung oder an anderer Stelle darauf hinweisen würden, dass Waren nicht an uns, sondern an andere Anschriften zurückgesendet werden könnten. Hier haben wir für uns eine klare Grenze gezogen und gehen davon aus, dass dies auch nachvollziehbar ist. Schutz der Privatsphäre „ja“, Risiko von Warenzusendungen „nein“.

Angebot einholen

Warum ist es für Sie vorteilhaft, diesen Anschriftenservice uns als Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen?

Weil wir als Anwaltskanzlei nicht nur vertraglich natürlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, sondern zusätzlich auch noch der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Solch eine zusätzliche Sicherung ist vor allem deswegen gut, da wir als Zustellungsbevollmächtigte natürlich jede noch so persönliche Post öffnen und daher ggf. Informationen erhalten könnten, welche auf keinen Fall in die Hände von Dritten gelangen sollten. Gut wenn man dann diese Informationen seinem Anwalt anvertraut hat und nicht einem x-beliebigen privatwirtschaftlichen Unternehmen. Daher handelt es sich hierbei auch nicht um einen „Postservice“ oder ein „virtuelles Büro“, sondern um eine Zustellbevollmächtigung eines Rechtsanwaltes mit allen anwaltlichen (standes-)rechtlichen Verpflichtungen. Und es ist sicherlich immer gut, wenn man einen Anwalt seines Vertrauens hat.

Angebot einholen

Warum bieten wir diesen Privatsphärenschutz nur in Österreich, der Schweiz und Deutschland an?

Die Antwort ist recht einfach. Unsere Kanzlei hat nur in Deutschland (dort finden Sie diesen Impressumservice unter https://impressumservice.eu) und in Österreich sowie der Schweiz einen Standort. Und eine Zustellanschrift muss ja, damit Sie wirklich Sinn macht auch gerade eine Zustellung innerhalb der Länder zulassen, in denen auch Ihr Wohnort ist. Sonst würden Behörden nach den für diese geltenden Zustellvorschriften Probleme bekommen, denn dann wäre es ja eine grenzüberschreitende Zustellung mit erheblichen Komplikationen und weiteren zu beachtenden Formvorschriften. Und daher würde dann eine Zustellbevollmächtigung ins Leere laufen und nicht mehr dem Sinn und Zweck der österreichischen, schweizerischen oder deutschen Gesetze entsprechen und somit auch nicht mehr zum Schutz der Privatsphäre genutzt werden können. Einleuchtend, oder? Und daher haben wir für unsere Mandantschaft aus Österreich unsere Kanzleizweigstelle in A-5400 Hallein / Salzburg und für unsere Mandanschaft aus Deutschland unsere Kanzlei in D-14467 Potsdam und für die Schweizer unsere Kanzlei in CH-7012 Felsberg.

Sie wünschen ein Angebot?

Dann einfach nachfolgendes Formlar kurz ausfüllen:

    Ihre Daten verarbeiten wir gemäß unserer Datenschutzerklärung selbstverständlich ausschließlich für die Beantwortung dieser Anfrage.