Für wen ist der Impressumservice gedacht?
Für wen ist der Impressumservice nicht?
Wir bieten unseren Impressumservice nur natürliche Personen an, also keiner Personengruppe wie z.B. Vereinen oder sonstigen Interessengemeinschaften. Und auch nicht juristischen Personen, wie z.B. GmbHs, AGs oder Unternehmergesellschaften.
Kann ich den Impressumservice nutzen, wenn ich Händler bin, also Waren versende?
Händler können unseren Service nicht nutzen, da es nicht unser Interesse ist ein Warenlager zu werden. Sobald auch nur das theoretische Risiko besteht, dass an die Anschrift Warenrücksendungen erfolgen könnten, scheidet unser Anschriftenservice aus. Daher bieten wir diesen Adressservice nur dann auch gegenüber Onlinehändlern an, wenn ausschließlich digitale Güter vertrieben werden, da diese ja nicht zurückgesendet werden können.
Wer braucht überhaupt ein Impressum?
Jeder der auch nur ansatzweise unternehmerisch im Internet unterwegs ist. Also schon Privatpersonen, wenn sie durch Werbebanner oder Affiliatelinks Geld verdienen (wollen) oder aber (auch ohne dass Geld fließt) offensichtlich wirtschaftliche Interessen eines Fremden fördern. Und natürlich alle, die nach den Landespressegesetzen durch redaktionelle Inhalte als Blogger / Bloggerin einer Impressumspflicht unterliegen.
Ein Impressum auch auf Instagram, TikTok, Twitter & Co.
Soweit Sie einer Impressumspflicht unterliegen (weil Sie im geschäftlichen Verkehr auftreten etc.), gilt dies nicht nur für Ihre Website, sondern auch für jeden von Ihnen entsprechend genutzten Social-Media-Account.
Also lautet die Antwort: JA
Welche Laufzeit/ Kündigungsfrist gibt es für den Impressumserivce?
Es ist immer ein Vertrag für ein Jahr. Er endet, ohne dass er gekündigt werden muss, nach dem Jahr. Also ganz unkompliziert.
Wenn Sie den Vertrag verlängern wollen, zahlen Sie einfach den Beitrag für das nächste Jahr und alles geht seinen Gang. Wenn Sie den Betrag nicht zahlen, dann ist der Vertrag einfach nach dem Jahr beendet.
Kostet jedes Jahr gleichviel, oder ist das Folgejahr teurer?
Egal ob das erste Jahr oder ein Folgejahr. Es kostet immer soviel, wie wenn Sie den Vertrag gerade neu abschließen. Neukunden werden somit nicht bevorzugt und Stammkunden auch nicht.
Eine automatische Preissteigerung bzw. Lockvogelangebote und Rabatte gibt es nicht. Ein Preis für alle. Fair, oder?
Ist das Impressum das gleiche wie die Anbieterkenn-zeichnung?
Keine Ahnung, welcher juristisch vorgebildete Mandante diese Frage gestellt hatte, aber gern beantworten wir diese. JA, der Begriff Impressum und Anbieterkennzeichnung sind zwei Synonyme für ein und dasselbe.
Was muss im Impressum stehen?
Ganz einfach:
- Vorname und Nachname
- Anschrift
- Telefon Nummer
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
Dann gibt es für Juristische Personen (z.B. GmbH), bei redaktionellen Inhalten und manchen Berufsgruppen (Anwalt, Arzt, Steuerberater etc.) noch zusätzliche Regelungen. Alles dazu und auch nochmal ausführlich alles übers Impressum ist hier zu finden.
Kann nicht einfach ein Postfach angegeben werden?
Nein, die Anschrift muss „ladungsfähig“ sein. Es muss sich also um Ihre Privatanschrift oder Geschäftsanschrift handeln. Indem wir als Anwaltskanzlei zustellungsbevollmächtigt werden, sind wir berechtigt Ihre Post zu öffnen und jeder Brief der hier zugeht, gilt mit dem Zugang in unserer Kanzlei als Ihnen bereits zugegangen. Und wenn die Polizei hier vor der Tür stehen würde (was hoffentlich nie passiert, da Sie sich ja ordnungsgemäß verhalten), würden wir den Weg zu Ihnen weisen. Ein Postfach könnte dies nicht. Weder kann ein Postfach die Post lesen noch kann ein Postfach mit den Staatsbediensteten reden.